Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, Mai 07, 2002

Das sog. Regierungsprogramm von CDU und CSU für 2002/2006 betitelt "Leistung und Sicherheit - Zeit für Taten" ist seit gestern online. Dieses Programm gibt leider auf die meisten konkreten Forderungen aus dem Gastgewerbe keine konkreten Antworten. In der vagen Hoffnung auf konkretere Ausführungen werde ich deshalb nachhaken. Meine erste Frage ging gestern an die Pressestelle der CDU und hat den Wortlaut: In Ihrem Wahlprogramm heisst es: '"Wir werden stattdessen die 325-Euro-Grenze auf 400 Euro anheben, die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen streichen und die geringfügige Beschäftigung einer pauschalen Steuerpflicht von 20% unterwerfen, die der Arbeitgeber einheitlich abzuführen hat." Meine Frage dazu: Wenn ein Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis unter 400 Euro monatlich verdient, kein weiteres Beschäftigungsverhältnis hat und die Lohnsteuerkarte Klasse I dem Arbeitgeber vorgelegt hat, muß dann nach Ihrem Vorschlag a) keine Lohnsteuer abgeführt werden, weil der Verdienst unter der Freigrenze liegt, b) eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20% abgeführt werden?". Eine Antwort steht noch aus.