Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Mai 17, 2002

Gastgärten dürfen in Österreich auf öffentlichem Grund oder an öffentlichen Verkehrsflächen künftig nicht nur zwischen 15. Juni und 15. September von 8 Uhr bis 22 Uhr, sondern ganzjährig bis 23 Uhr betrieben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Novellierung der Gewerbeordnung samt begleitenden Anpassungen in den Rechtsbereichen Berufsausbildung, Konsumentenschutz, Neugründungsförderungen und Arbeitskräfteüberlassung vor, den die österreichische Bundesregierung dem Nationalrat am 3. Mai 2002 vorgelegt hat. Mit einer Liberalisierung des Berufszugangs, erweiterten Nebenrechten der Gewerbetreibenden und dem Abbau bürokratischer Hürden will die Regierung einen Anreiz für das Unternehmertum geben und dem in Österreich noch immer bestehenden Defizit an selbständig Erwerbstätigen entgegenwirken.