Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Juni 14, 2002

Gegen den heftigen Widerstand des Fachverbandes Gastronomie der österreichischen Wirtschaftskammer hat das österreichische Parlament gestern eine Gewerberechtsnovelle beschlossen, die dem Handel den Ausschank von offenem Bier erlaubt. Der Ausschank von offenem Bier sei eine Kerntätigkeit des Gastgewerbes. Befürchtet wird, daß Lebensmittelhandelsketten den Bierausschank als Lockangebot ausnützen und damit Gastwirten ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht.