Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, August 07, 2002

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Ludwig Stiegler, hat seine Initiative, die Pressefreiheit einzuschränken, konkretisiert. Im Berliner "Tagesspiegel" habe er laut Rheinischer Post vom 7. August 2002 einerseits bestritten, daß seine Partei die Pressefreiheit einschränken wolle, anderseits darauf verwiesen, nach dem Grundgesetz habe die Presse die Freiheit, aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Dieser Hinweis impliziert, sie habe nicht das Recht, sich aus nicht allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Damit mißachtet Stiegler nicht nur die herrschende Interpretation dieses Verfassungsartikels sondern fällt auch hinter die Position seiner Partei in der Spiegel-Affäre zurück. So heißt es im "Bonner Kommentar" zum Grundgesetz: "Informationen, die von Dritten rechtswidrig erlangt wurden und der Presse zugänglich sind, dürfen bei überwiegender Bedeutung des Inhalts gegenüber dem Rechtsverstoß veröffentlicht werden. Davon ist in der Regel bei Berichten über Mißständen im staatlichen Bereich auszugehen, während bei rechtswidrig erlangter Information über Private das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Schutz der Privatsphäre nicht überwiegt."

Im Herbst 1962 leitete die Bundesregierung gegen den "Spiegel" eine breit angelegte Justizaktion ein. Dem Magazin wurde vorgeworfen, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben. Zwei als "geheim" gekennzeichnete Papiere waren sogar von SPD-Abgeordneten an das Blatt weitergegeben worden. Die Affäre wuchs sich zu einer tiefen Regierungskrise aus. Mehrere Minister traten zurück. Die Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" wurde zwar 1966 mit knapper Mehrheit zurückgewiesen, in seiner Begründung betonte das Gerichte jedoch den hohen Wert der Pressefreiheit. Die junge Demokratie hatte ihre Reifeprüfung bestanden. Ludwig Stiegler hat seine Prüfung noch vor sich. Mehr über die Spiegel-Affäre in einem Artikel von Philipp Hötensleben: "Angriff auf die Pressefreiheit".