Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, August 10, 2002

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sollen laut dem Vorschlag der Hartz-Kommission (siehe "Hartz: Einstimmiges Votum der Kommission" in der Welt von heute) nur für haushaltsnahe Dienstleistungen auf 500 Euro ausgeweitet werden. Darunter sind Dienstleistungen für private Haushalte, etwa Reinigungsdienste, Babysitting, Krankenpflege zu verstehen. Wir hatten uns nach einer Analyse der ursprünglichen Vorschläge der Hartz-Kommission wenig für das Gastgewerbe versprochen. Nachträglich ist dann auf Druck ähnlicher Vorschläge von FDP und CDU/CSU eine nicht auf Branchen beschränkte Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der Hartz-Kommission überlegt worden. Auf Druck der Gewerkschaften und der SPD wurde abschließend eine Einschränkung auf haushaltsnahe Dienstleistungen beschlossen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wird die vorgeschlagene Regelung jedoch kaum zu neuen offiziellen Beschäftigungsverhältnissen führen. Selbst wenn man sich dazu durchringen könnte, die Arbeitgeberpauschale von 22 auf 10 Prozent abzusenken, bleibt Schwarzarbeit attraktiver.