Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, August 17, 2002

"Medien können durch ihre dauernde Präsenz helfen, die endlose Last der Arbeitslosigkeit, wie sie in der Gesellschaft derzeit wahrgenommen wird, zu einer Endlichkeit zu bringen. Durch gezielte Aktionen und Programme wie „Gemeinsam packen wir es an und schaffen das Problem in 3 Jahren!“ kann eine Aufbruchstimmung erzeugt werden." Dieses Zitat aus dem Bericht der Hartz-Kommission (S. 327) erinnert mich irgendwie an die Aufgaben der Journalisten in der DDR (mal abgesehen davon, daß man dort in Fünf-Jahres-Plänen dachte). So definiert das "Wörterbuch der sozialistischen Journalistik", das 1981 von der Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig herausgegeben wurde, "Information" schlechthin als "von Klasseninteressen bestimmte Übermittlung von Erkenntnissen an Menschen und Menschengruppen mit dem Ziel, auf ihr Denken, Fühlen und Handeln einzuwirken" (Quelle: Udo Leuschner: In die eigene Tasche gelogen - zur Rolle der aktuellen Medien in der DDR). Trotzdem werden wir mit Verlaub die Vorschläge der Hartz-Kommission kritisch kommentieren. Eine erste Durchsicht der mehr als 300 Seiten ergab weitere Details, die Arbeitgeberbelange berühren:
  • Arbeitgeber müssen Arbeitsbescheinigungen zeitnah an eine zentrale Prüfstelle senden. Bislang konnten sie die Arbeitsbescheinigungen einfach dem zu entlassenden Arbeitnehmer in die Hand drücken. Die Verwaltungskosten der BA werden möglicherweise gesenkt; dafür muß aber eine neue zentrale Prüfstelle aufgebaut werden.
  • Die saudummen Sozialversicherungsausweise sollen endlich abgeschafft werden, die von Arbeitnehmern während der Arbeit mitzuführen sind .
  • Vorteilhaft für Arbeitgeber ist die geplante Neuregelung, daß die Bundesanstalt für Arbeit über den Versichertenstatus sofort entscheiden muß. Bislang wird über den Status erst bei einer Inanspruchnahme von Leistungen entschieden. Unter Umständen haben dann mithelfende Familienangehörige oder Geschäftsführer-Gesellschafter jahrelang Beiträge eingezahlt und werden trotzdem um ihren Leistungsanspruch betrogen.
  • Unternehmen müssen, um verminderte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung beanspruchen zu können, sog. "Beschäftigungsbilanzen" erstellen. Dazu müssen die Unternehmen Formulare ausfüllen (was sonst) auf Papier oder online. Der Bonus (als Prozentsatz der Beitragssumme) bemißt sich nach der Höhe der Steigerung der um Lohnsteigerungen bereinigte Beitragssumme zur Arbeitslosenversicherung. Einen geringeren Bonus gibt es für Unternehmen, deren um Lohnsteigerungen bereinigte Beitragssumem gleich bleibt. Unternehmen müssen ihren Bonusanspruch eigenständig ermitteln und bei der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge entsprechend berücksichtigen. Hartz behauptet, dadurch entstünden der Arbeitsverwaltung kein zusätzlicher administrativer Aufwand. Diese Behauptung ist falsch, denn, wenn die Berechnungen der Arbeitgeber nicht kontrolliert werden, werden Unternehmen Boni in Abzug bringen, die ihnen gar nicht zustehen. Der zusätzliche Kontrollaufwand ist jedoch immens, da in vielen Fällen ein einfacher Vergleich der gezahlten Beiträge nicht ausreicht. Vielmehr müssen diese Beiträge um Lohnsteigerungen bereinigt und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Ausgründungen berücksichtigt werden. Zudem werden ausgerechnet Unternehmen, denen es wirtschaftlich schlechter geht und die deshalb das beitragspflichtige Entgelt verringern müssen, mit höheren Beiträgen belastet, da der allgemeine Beitrag erhöht werden muß, um die gewährten Boni auszugleichen.