Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, Oktober 28, 2002

Die im Koalitionsvertrag auch mit der Unterschrift des Bundeskanzlers verbindlich vereinbarten Vorhaben der Bundesregierung in der begonnenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kann ich gar nicht so schnell kritisieren, wie sie von den Vertragspartnern vom Tisch gefegt werden. Siehe dazu etwa im Spiegel "Rot-Grüner Sparkurs: Schröder hilft der Kultur". Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Mehrwertsteuerbefreiung für Flüge in andere EU-Länder ist von SPD-Generalsekretär Olaf Scholz am Wochenende beiläufig in einem Interview der Welt am Sonntag fallen gelassen worden. Sie soll nach dem von den Hamburger Wählern im September 2001 aus dem Amt gejagten ehemaligen Hamburger Innensenator jetzt nur für die Teilstrecke über deutschem Boden gelten. Auch diese spontan geborene - oder sagen wir besser: ins Unreine gesprochene - Idee ist unausgegoren. Man braucht sich nur mal zwei Fälle anzuschauen, in denen ein Flugzeug, sagen wir mal, von New York nach Rom fliegt. Im ersten Fall macht es einen Zwischenstopp z.B. in Frankfurt am Main, im zweiten Fall fliegt es nonstop durch den deutschen Luftraum. Wer ist in den beiden Fällen in welcher Höhe mehrwertsteuerpflichtig? Und wie soll sie erhoben werden, wenn der Unternehmer, der diese Leistung erbringt, keine steuerliche Vertretung in Deutschland hat? Und macht es einen Unterschied, ob der Leistungsempfänger (Fluggast) in Frankfurt am Main das Flugzeug wechselt?