Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, November 20, 2002

Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Steuererhöhungen sind mit der schnellen Nadel gestrickt (oder: von der "nassen Nudel", so Hans Eichels Spitzname, bevor er zu "Eichel der Lügner" geadelt wurde). Sie eröffnen deshalb gute Steuerverringerungsmöglichkeiten:
  • Werden börsennotierte Anleihen mit Kursgewinn verkauft (z. B. Bundespapiere, nicht Bundesschatzbriefe), dann die gilt die 15 %ige Steuer, nicht 7,5 % nach dem Halbeinkünfteverfahren wie bei Aktien. Gottseidank gibt es aber Aktien, die ihrerseits in Anleihen investieren und die Zinsgewinne akkumulieren, so daß man indirekt in Anleihen investieren und trotzdem nur 7,5% Steuern zahlen muß.
  • Eigentümer einer fremd genutzten Immobilie müssen zukünftig ihre Veräußerungsgewinne pauschal mit 15 % versteuern unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem ursprünglichen Kauf vergangen ist. Gottseidank gibt es auch Aktiengesellschaften, die in Immoblien investieren, z.B. die IVG, so daß man indirekt in Immobilien investieren kann und trotzdem nur 7,5% Steuern zahlen muß.