Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, November 12, 2002

In einem Kommentar der Grünen zum Koalitionsvertrag heißt es: "Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Haushaltshilfen, Kinderbetreuung, Altenbetreuung etc.) wird eine Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von 500 Euro eingeführt, der pauschale Beitrag für die Sozialversicherungen wird auf 10% gesenkt. Es soll geprüft werden, ob die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze generell ein geeigneter Weg ist, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Gleichzeitig wird das Beitrags- und Meldeverfahren für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vereinfacht."

Ich habe mal angefragt: "Fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen auch
  • Hausbesuche von Frisören, Maniküren, Pediküren, Masseuren und ähnliche persönlichen Dienstleistungen?
  • Fahrdienste, z.B. von Chauffeuren, die haushaltseigene Fahrzeuge steuern, bzw. Taxis?
  • Arbeiten von Kraftfahrzeugmechaniker, die in einer haushaltseigenen Garage an Pkws Reparaturen vornehmen den Ölwechsel und andere Services vornehmen?
  • Reparaturen von Haushaltsgeräten vor Ort?
  • Malerarbeiten, Verlegung von Teppichböden, Aufbau von Möbeln?
  • Umzugsarbeiten?
  • Dienstleistungen von Party-Services, etwa Kochen und Servieren in privaten Haushalten?
  • Dienstleistungen wie die Organisation von Familienfeiern, etwa Hochzeiten?
  • Arbeiten rund um haushaltseigene Personal Computer vor Ort (Installation, Schulung)?"