Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, November 13, 2002

Zum Gassenschank einer Bamberger Brauerei kam fast täglich ein Mann mit einem Krug und ließ ihn sich bis zum Zwei-Liter-Eichstrich füllen. Erst nach mehr als zwei Jahrzehnten hat man dort mal nachgemessen. Der Krug faßte gut zwei und einen halben Liter, wenn er bis zum Eichstrich gefüllt worden ist. An diese Geschichte fühlte ich mich erinnert, als ich im Bonner General-Anzeiger vom 12. November diesen Artikel gelesen habe: "Zuviel Bier im Glas: Brauereien verkürzen Kölschstangen".

Die Europäische Kommission plant in einer "Europäischen Meßgeräte-Richtlinie" (PDF) die Abschaffung der in einigen EU-Ländern bestehenden gesetzlichen Vorschriften über verbindliche Ausschankmaße. Die Gastronomie in Deutschland und Österreich wäre nicht mehr an die 16 Maße für den Ausschank gebunden: Es handelt sich hierbei um Schankgefäße mit einem Nennvolumen von 1, 2, 4, 5 oder 10 Zentiliter beziehungsweise 0,1, 0,2, 0,25, 0,3, 0,4, 0,5, 1, 1,5, 2, 3, 4 oder 5 Litern. Mehr dazu: "Zur geplanten Abschaffung der Ausschankmaße in der Gastronomie".