Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, Februar 18, 2003

Ab dem 1. April 2003 ist die Bundesknappschaft mit der Erhebung der pauschalen Abgaben fuer geringfuegig Beschaeftigte beauftragt. Ich habe in diesem Zusammenhang Fragen an die Knappschaft gestellt:
Die pausche Lohnsteuer in Hoehe von 2 Prozent enthaelt meines Wissens auch einen pauschalen Solidaritaetszuschlag und eine pauschale Kirchensteuer.
  • Muss diese anteilige pauschale Kirchensteuer auch in solchen Faellen abgefuehrt werden, in denen der geringfuegig Beschaeftigte nicht kirchensteuerpflichtig ist?
  • Wenn ja, ist dies mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar?
Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag ist meines Wissens auch in solchen Faellen abzufuehren, in denen der Arbeitnehmer nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
  • An wen leiten Sie in solchen Faellen diese Betraege weiter?
  • Wenn Sie diese Betraege an einen gesetzliche Krankenversicherung weiterleiten sollten, ist dies dann mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums vereinbar, obwohl z.B. privat Versicherte davon nicht profitieren?
Über die Antworten werde ich informieren.