Gastgewerbe Gedankensplitter


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Sonntag, März 23, 2003

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband informiert in einem Rundbrief "aktuell 14/2003" vom 14. März 2003 über die Frage, ob alkoholhaltige Ready-To-Drink-Mixgetränke wie "Smirnoff Ice", "Rigo" oder Erdbeer-Limes, "Jack Daniels Cola" usw. unter § 4 des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit fallen, wonach Branntwein und branntweinhaltige Getränke, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche nicht abgegeben werden dürfen. Bei der Regelung komme es "allein darauf an, ob Branntwein (in der Regel im Destillationsverfahren hergestellt) zugesetzt wurde, oder ob es sich um Herstellung von 'anderem Alkohol' wie Bier, Wein oder Sekt (Gärverfahren) handelt". Es komme also nicht auf den Alkoholgehalt des Drinks an, der ja bei den meisten dieser Drinks unter dem Alkoholgehalt von Wein, oft auch unter dem von Bier liegt. Deshalb dürften diese Mixgetränke nur an über 18-Jährige ausgegeben werden.

Meines Erachtens übersieht diese Interpretation, daß im Gesetz ausdrücklich nur der Ausschank solcher Getränke an Jugendliche untersagt ist, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, es also doch auf den Alkoholgehalt ankommt und nicht auf das Herstellverfahren des Alkohols. Dies sieht auch Jan Lieven von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz so. Er wird in einer Sendung des Westdeutschen Rundfunks mit den Worten zitiert: "Also formal gesehen ist das okay, dass die Jugendlichen an den Verkaufsstellen diese Art von alkoholischen Getränken bekommen, wenn sie 16 Jahre alt sind. Weil eben der Anteil des Alkohols in diesen Mixgetränken relativ gering ist.“ (Quelle: Anja Dannenberg: "Test: Abgabe von Hochprozentigem an Jugendliche?", ServiceZeit des Westdeutschen Rundfunks vom 21. Oktober 2002). Konträrer Auffassung ist die Jugendschutz FAQ der Aktion Jugendschutz. Ihrer Meinung nach meine "geringfügig" "nur, wenn Branntwein z.B. bei der Herstellung von Saucen u. ä. als Geschmackszusatz verwendet wird".

Andererseits macht es angesichts der kritischen Diskussion über Ready-To-Drinks-Mixgetränke, die im Beitrag von Anja Dannenberg dargestellt wird, Sinn, als Gastronom auf den Ausschank dieser Getränke an Jugendliche freiwillig zu verzichten.