Gastgewerbe Gedankensplitter


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Sonntag, April 20, 2003

Das zum 1. Januar 2003 eingeführte Pflichtpfand für Einwegverpackungen hat bei einzelnen Brauereien zu teilweise dramatischen Einbußen geführt, ohne dass die Rückgänge durch Mehrweg ausgeglichen werden können." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Peter Hahn, in Bonn. Absatzrückgänge insgesamt von bis zu 10 Millionen Hektolitern im Jahre 2003 seien zu befürchten – mit den entsprechenden Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der Brauwirtschaft. Um so wichtiger sei es, bei der Novellierung der Verpackungsverordnung, die Widersprüche in der zur Zeit gültigen Verordnung endlich aufzulösen. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum zum Beispiel der Kohlensäuregehalt darüber entscheidet, ob eine Einwegverpackung bepfandet wird oder nicht.

Aus diesem Grunde hat der Vorstand des Deutschen Brauer-Bundes auf seiner letzten Sitzung in Brüssel mehrheitlich beschlossen, bei der anstehenden Novellierung ausschließlich die Verpackung, nicht aber der Inhalt als Kriterium für die Bepfandung aufzunehmen. "Dies muss dann auch für Wein, Spirituosen, Mischgetränke gelten, wenn sie in Einwegverpackungen angeboten werden, denn hier liegt eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung vor."

Die in der Verordnung vorgesehene Befreiung für ökologisch vorteilhafte Verpackungen soll nach dem Willen des Vorstandes des Deutschen Brauer-Bundes aufgehoben werden, da es sich um einen rechtlich unbestimmten Begriff handele, der keine langfristigen unternehmerischen Planungen ermögliche. Mehrheitlich fordert der Vorstand des Deutschen Brauer-Bundes gleiche Pfandhöhen für Einweg- und Mehrwegverpackungen. (Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Brauer-Bundes).

Anmerkung: Im Unterschied zum Deutschen Brauer-Bund, der einseitig die Interessen der großen Brauereien vertritt, wird die zum 1.1.2003 eingeführte Pfandpflicht für Einwegverpackungen bei Bier von den (meist kleineren) Privatbrauereien und vom Getränkefachhandel begrüßt.