Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Mai 29, 2003

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai den Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Kern des neuen Handwerksrechts ist die Befreiung von 65 Handwerken vom Meisterzwang. Darunter sind eine ganze Reihe von Handwerken, die im direkten Wettbewerb mit der Gastronomie stehen:
  • Bäcker
  • Konditoren
  • Fleischer
  • Brauer und Mälzer
Träte diese Neuregelung in Kraft, was angesichts der Bundesratsmehrheit von CDU/CSU/FDP leider nicht zu erwarten ist, würden sich die Wettbewerbsverhältnisse für die Gastronomie nicht unerheblich verbessern
  • einerseits könnten Gastronomen ihr Angebot um den Außerhausverkauf von Produkten der Bäcker, Konditoren und Fleischer erweitern. Bislang dürfen sie diese Produkte nur zum Verzehr an Ort und Stelle (§ 1 Gaststättengesetz) oder zubereitete Speisen, die er in seinem Betrieb verabreicht, an Gäste (§ 7 Absatz 2 Gaststättengesetz) verkaufen oder Nichtgästen zubereitete Speisen über die Straße verkaufen, ohne daß die Möglichkeit besteht, die Speisen und Getränke in räumlicher Verbindung mit der Verkaufsstätte zu verzehren. Damit bieten sich sowohl auf dem Lande, wo eventuell ein Handwerksbetrieb vor Ort fehlt, als auch in sehr guten Lagen in den Stadtzentren neue Verkaufschancen, z.B. durch den Verkauf von frischen Backwaren (innerhalb der Ladenöffnungszeiten). Günstig wirkt sich dabei auch aus, daß die Stoßzeiten beim Verkauf dieser Produkte andere sind als beim Verzehr von Speisen und Getränken in der Gastronomie. Gastronomische Betriebe können so ihre Mitarbeiter besser auslasten.
  • Die konkurrierenden Handwerksbetriebe verlieren einen Teil ihrer Monopolprofite, die es ihnen bislang erlauben, in die Gastronomie zu expandieren und dort mit Dumpingpreisen zu konkurrieren.

Die geplante Abschaffung des Meisterzwanges in weiteren Berufen, wie etwa Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Maler und Lackierer, Klempner, Parkettleger, Raumausstatter, Textilreiniger und Gebäudereiniger wird sich für das Gastgewerbe in Form von niedrigeren Preisen für die Dienstleistungen dieser Berufe auswirken.