Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Juli 17, 2003

EU-Verordnung über naehrwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Wenn Gastronomen eine Speise- und Getränkekarte machen, müssen sie jetzt schon eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften beachten, unter anderen:Nunmehr hat sich der EU-Verbraucherkommissar Bryne eine EU-"Verordnung über naehrwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel" einfallen lassen, die dem Faß den Boden ausschlägt. Alle Beschreibungen von Lebensmitteln, also auch auf Speisekarten, müssen nach den Vorstellungen der EU-Kommisson künftig wissenschaftlich nachprüfbar sein und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet und zugelassen werden. Beschreibungen wie "fettarm" und "energiearm" sollen europaweit vereinheitlicht werden. Siehe dazu; Sylvia Schreiber: "EU-Attacke auf Haribo", in: Spiegel Online vom 18. Juli 2003.

Betroffen sind vor allem solche Gastronomen, die in ihren Angeboten auf "Wellness" setzen. Aber auch "normale" Gastronomen, die z.B. Function Drinks in ihre Karte aufnehmen, werden dann genötigt, die gesamte Liste der Inhaltsstoffe abzudrucken. Wer sich die Etiketten einiger Energiedrinks mal angeschaut hat, wird bei diesem Gedanken erschaudern.