Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, August 16, 2003

Steuern zahlen fuer Sollzinsen?

Gastgewerbliche Kapitalgesellschaften (wie etwa GmbHs) bekommen Bankkredite in der Regel nur, wenn die Gesellschafter dafür bürgen oder Sicherheiten bereitstellen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung weist in einem Kommentar ("Im Gesetzesdschungel" vom 15. August 2003 darauf hin, daß eine unscheinbare Änderung im Entwurf zur Reform des Körperschaftsteuergesetz die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen, die Unternehmen für Gesellschafter-Darlehen zahlen, einschränkt und dies nach dem Wortlaut des Gesetzesvorschlags auch für Zinsen auf Bankkredite gelte, wenn ein Anteilseigner dafür Sicherheiten stelle (via Handakte WebLAWg).

Siehe auch ein früheres Posting über die Absicht der SPD-Bundestagsfraktion auf Zinsen für Gesellschafterdarlehen Gewerbesteuer zu erheben.