Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, August 04, 2003

Verbraucherpreisindex.

Verträge, die Dauerschuldverhältnisse begründen, wie z.B. Pachtverträge, enthalten häufig Wertsicherungsklauseln. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Verbraucherpreisindex für Deutschland auf Basis 2000 = 100 hat das Statistische Bundesamt die Berechnung der bisherigen Preisindizes für das frühere Bundesgebiet, für die neuen Länder und Berlin-Ost sowie für spezielle Haushaltstypen eingestellt. Für privatrechtliche Verträge, die Wertsicherungsklauseln auf Basis eines dieser Verbraucherpreisindizes enthalten, ist ein rechnerischer Übergang auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland erforderlich. Damit der Umstieg einfach und nutzerfreundlich vollzogen werden kann, bietet das Statistische Bundesamt ein Internetprogramm zur Berechnung von Schwellenwerten an.