Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, August 22, 2003

Zwangsweise Kooperation mit dem Arbeitsamt?

Wenn Unternehmen Stellen auf der eigenen Website oder auf Online-Job-Börsen inserieren, entscheiden sie sich damit nicht selten auch bewußt gegen eine Einschaltung des Arbeitsamtes. Gründe hierfür können schlechte Erfahrungen mit Bewerbern sein, die vom Arbeitsamt geschickt worden sind, aber auch ganz rationale Überlegungen wie z.B. daß das Arbeitsamt verpflichtet ist, vorrangig Schwerbehinderte zu vermitteln, die Einsatzmöglichkeiten im Gastgewerbe aber begrenzt sind (siehe dazu "Das Schwerbehindertenarbeitsförderungsgesetz und seine Umsetzung im Gastgewerbe").

Zur Zeit wird in insgesamt 15 Arbeitsämtern eine Software getestet, die Stellenangebote von Unternehmen, Innungen und Verbände im Internet erfaßt und den Sachbearbeitern des Arbeitsamtes zur Verfügung stellt, damit diese Bewerber darauf ansetzen können. Ab Dezember 2003 soll die Datenbank in das Online-Portal der Bundesanstalt für Arbeit integriert werden und bundesweit alle Stellenangebote erfaßt werden. Siehe dazu "Job-Roboter sucht für das Arbeitsamt nach offenen Stellen", in: Golem.de vom 12. August 2003.

Leider sind meines Wissens keine Informationen zugänglich, ob der Robot dieser Software Wünsche der Unternehmen respektiert, daß ihre Stellenangebote nicht erfaßt werden. Üblciherweise akzeptieren Suchmaschinen solche Nutzungsbeschränkungen, wenn sie in der Datei robots.txt der Internetpräsenz eingetragen sind.

Die Betreiber von Online-Stellenmärkte haben das aufdringliche Verhalten der Bundesanstalt für Arbeit aber schon kritisiert. Siehe Online-Stellenmärkte fürchten Job-Roboter der Arbeitsämter", in: golem.de vom 14. August 2003 und "Online-Stellenmärkte üben scharfe Kritik an der BA", in: Golem.de vom 22. August 2003.