Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, September 20, 2003

Baustellen.

Daß man als Gastwirt und noch mehr als Hotelier darauf achten sollte, ob in der Nähe seines Objektes Baumaßnahmen geplant werden. Der Hotelier verlor seinen Prozeß vor dem Oberlandesgericht Hamm, weil er sich nach Meinung des Gerichts schon bei der ersten Planung einer Baumaßnahme gegen das Vorhaben zur Wehr hätte setzen müssen. "Wirt gibt Kampf gegen Land auf", in: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 19. Septemberg 2003.

Mir drängt sich die Frage auf, ob man den betroffenen Hotelier nicht über die geplanten Baumaßnahmen hätte informieren müssen? Schließlich kann man als Nichtsesselfurzer sich nicht ständig über alle geplanten Baumaßnahmen im Umfeld informieren, solange sie nur auf dem Papier stehen. Und wie soll man als Laie erkennen, wieviel Lärm und Schmutz abstrakt beschriebene Baumaßnahmen verursachen und wie lange und intensiv sie den Verkehr und Gästezugang behindern?