Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, September 20, 2003

EStG § 3b Steuerfreiheit von Zuschlaegen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.

In einem Interview des Spiegels mit dem Bundesfinanzminister Hans Eichel (ohne Datum) behauptet der gescheiterte, ehemalige hessische Ministerpräsident, jedem sei klar, dass die steuerfreien Zuschläge nicht für Millionäre gedacht waren. Eichel lügt mal wieder. § 3b des Einkommensteuergesetz befreit die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit unabhängig von der Höhe des Grundlohns und unabhängig von der Höhe des Einkommens oder des Vermögens. Mal abgesehen davon, daß es für einen Finanzminister erstaunlich vor sich hin geschwätzt ist, wenn er nicht zwischen einem Vermögensmillionär und einem Einkommensmillionär unterscheidet, sondern stattdessen SED-populistisch von Millionären spricht. Oder will das Finanzministerium die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wirklich nur für Einkommensmillionäre abschaffen und Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen knapp unter einer Million Euro weiterhin gewähren? Werden Bundestag und -rat der Bundesregierung auf dem Weg folgen, ständig wegen einzelner Fälle wie Florida-Rolf oder einiger Profifußballer die Gesetze zu ändern, nur weil irgendwelche Boulevardjournalisten mal wieder die Backen aufblasen und die Mitglieder unserer Bundesregierung lieber diese Blödzeitungen lesen als Akten zu studieren?

Beschäftigte im Gastgewerbe werden voraussichtlich von der beabsichtigten Änderung des Einkommensteuergesetzes dank niedriger Einkommen nicht betroffen sein.