Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, September 10, 2003

Reform des Arbeitszeitgesetzes geplant.

Das EuGH-Urteil zum Bereitschaftsdienst von Ärzten hat indirekt eine erfreuliche Folge. Da nunmehr Bereitschaftszeiten im öffentlichen Dienst als Arbeitszeiten gelten, aber im Arbeitszeitgesetz maximal zehn Arbeitsstunden pro Tag erlaubt sind, es sei denn in Ausnahmefällen, plant das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - so Minister Clement gestern abend im n-tv - eine Gesetzesänderung, welche die zulässige Arbeitszeit pro Tag erhöht. Man trägt also dem Urteil Rechnung, läßt es aber insoweit ins Leere laufen. Siehe dazu auch "Die Botschaft überrascht nicht" von Martin Wortmann, in: Ärztezeitung vom 10. September 2003.

Zwar schmeißt auch heute schon kein Koch nach zehn Stunden die Pfanne hin. Vielmehr ist in den meisten kleinen und mittleren Unternehmen diese Vorschrift weder bekannt noch interessiert sich jemand dafür. Daß übereifrige Ordnungshüter und die wenigen Betriebsräte in der Branche in Zukunft ausgebremst werden, zeugt von einem gewissen Realitätsgewinn im ehemals kuscheligen Arbeitsministerium.