Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, September 15, 2003

Regionalbilanzen der Arbeitslosenversicherung.

Würden die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung regional erhoben, also in jeder Region nur soviel wie vor Ort für Leistungen der Arbeitslosenversicherung erforderlich ist, würden sich statt des bundeseinheitlichen Satzes regional differenzierte Sätze ergeben von 1,6 Prozent in Freising oder München-Land und 36% in Ostvorpommern. Die bayerische Landeshauptstadt ist Nettozahler von 903 Millionen Euro jährlich, Berlin erhält netto 1,147 Milliarden Euro. Bayern insgesamt zahlt 2,61 Milliarden mehr ein als in Bayern geleistet wird. Mehr darüber im Kurzbericht Nr. 16/2003 des Instituts für Arbeitsmarktforschung der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem Titel "Der heimliche Finanzausgleich" von Martin Koller, Winfried Schiebel, Albert Stichter-Werner.