Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Oktober 22, 2003

Kein Handel im Auftrag der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststaetten.

Unternehmer erhalten immer wieder Besuche, Briefe oder Faxe von Firmen, die behaupten, im Auftrag der BGN oder anderen Berufsgenossenschaften zu handeln. Sie wollen den Unternehmer damit unter Druck setzen, ein bestimmtes Produkt zu kaufen oder eine kommerzielle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. In den meisten Fällen geht es um die Ausstattung oder Erneuerung von Erste-Hilfe-Material - oder um den Verkauf von Feuerlöschern bzw. deren Überprüfung. Diese Firmen gestalten ihre Anschreiben bewusst so, dass sie Ähnlichkeiten mit den Briefköpfen der BGen haben. Zum Teil drohen sie sogar ein Bußgeld der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten an. Lassen Sie sich nicht von solchen Geschäftemachern in die Irre führen. Keine dieser Firmen handelt im Auftrag der BGN oder den anderen Berufsgenossenschaften! Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten oder an die BGN-Verwaltung. (Quelle: Newsletter BGN aktuell 46/2003).