Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Oktober 16, 2003

Qualifizierung zum Nulltarif.

Wer sich als Unternehmer eines Kleinbetriebes mit bis zu zehn vollbeschäftigten Arbeitnehmern durch den Fernlehrgang der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten für das Branchenmodell qualifiziert, spart bares Geld: Er verringert die Kosten, die ihm durch seine Pflicht zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung seines Betriebes entstehen, und das zum Nulltarif. Da in den meisten Kleinbetrieben hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutz gar nicht viel zu tun ist, das wenige aber getan werden muss, hat die BGN eine Speziallösung für Kleinbetriebe entwickelt: das BGN-Branchenmodell. Es sieht vor, dass der Unternehmer die Betreuung seines Betriebes selbst in die Hand nimmt. Vorausgesetzt, er hat sich dafür qualifiziert. Das ist über den Fernlehrgang möglich, den er bei der BGN kostenfrei anfordern kann: Telefon 0621 4456-3333, FAX 0621 4456-3330 oder E-Mail branchenbetreuung@bgn.de. Digital mit interaktiven Übungen gibt es den Lehrgang übrigens auch auf der Hotel- und Gaststätten-CD-ROM der BGN. (Quelle: BGN aktuell Nr. 45 vom 15. Oktober 2003).