Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Oktober 29, 2003

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört dringend reformiert. Zum einen sollte es Untenehmen möglich sein, sich privat zu versichern, damit den Monopolisten der Berufsgenossenschaften Wettbewerbsdruck gemacht werden kann. Zum zweiten gehören Wegeunfälle von der Wohnung der Arbeitnehmer zur Arbeit und zurück aus dem Leistungskatalog genommen. Die Zuordnung dieser Wege in das Risiko des Unternehmers ist systematisch nicht zu begründen und sie provoziert Abgrenzungsprobleme zu privaten Unfällen und Mißbräuche, wenn Arbeitnehmer versuchen, private Unfälle auf Wege zur Arbeit zu verlagern. Die Abgrenzungsprobleme zeigen sich auch in einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, teilweise zu obskuren Fragen. So berichtet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten von einem Urteil des 2. Senats des Bundessozialgerichts vom 7.11. 2000 - Az.:B2U35/99R - in dem es darum ging, daß ein Angestellter auf dem Wege zu seiner Arbeit kehrt machte, um eine vergessene Aktentasche zu holen und in seinem Wohnhaus verunglückte. Daß ein solcher Schmarrn Gerichte durch alle Instanzen beschäftigen muß, zeigt, daß hier dringend dereguliert werden muß.