Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, Dezember 15, 2003

Fauler Kompromiss.

Heute nacht hat sich der Vermittlungsaussschuß auf einen faulen Kompromiß geeinigt. "Der Reform-Kompromiss: Die Änderungen im Überblick" von der Tagesschau.

Auswirkungen auf das Gastgewerbe:
  • Im Ergebnis ist nur ein Hauch von konjunkturellem Impuls zu erwarten, auf den Umsatz einer Gaststätte umgerechnet ein kleines Bier pro Tag mehr Umsatz.
  • Profitable gastronomische Betriebe sind von Verschlechterungen bei den Abschreibungsregeln betroffen. Details sind aber noch nicht veröffentlicht worden. Vermutlich ist bei der periodischen Abschreibung nur noch eine monatliche Abschreibung zulässig, so daß z.B. Wirtschaftsgüter, die im Dezember gekauft werden, nicht mehr mit dem Abschreibungsbetrags eines halben Jahres sondern nur noch eines Zwölftel eines Jahres abgeschrieben werden dürfen.
  • Positiv zu werten ist die Wiedereinführung einer Grenze von zehn Beschäftigten beim Kündigungsschutz, auch wenn eine Grenze von 20, wie von der Opposition gefordert, besser gewesen wäre. Davon sind viele gastronomische Betriebe betroffen. Denn bei der kritischen Arbeitnehmerzahl ("unter zehn Arbeitnehmer") werden Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden nur mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden nur mit 0,75 berücksichtigt. Auszubildende und alle Mitarbeiter in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung werden nicht berücksichtigt. Der aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer verschlechterte Kündigungsschutz bezieht sich zwar nur auf nach der Gesetzesänderung eingestellte Arbeitnehmer. Aber die hohe Fluktuation im Gastgewerbe sorgt dafür, daß der Anteil der betroffenen Arbeitnehmer schnell wächst. Zudem kommt es bei der Prüfung, ob die Grenze erreicht ist, auf die "regelmäßige Beschäftigung" an. Bei Betrieben mit schwankenden Mitarbeiterzahlen (etwa beim Catering, Saisonbetrieben, bei vielen Aushilfen) ist von Betriebsfremden nur schwer festzustellen, wer an einem Stichtag in welchem zeitlichen Umfang laut den Arbeitsverträgen beschäftigt gewesen ist und wer nicht. Insbesondere kann man stichtagsorientiert die Zahl der Arbeitnehmer herunterfahren, etwa indem man Arbeitsverträge vorher auslaufen läßt und neue erst danach abschließt.
  • "Langzeitarbeitslose müssen jede legale Arbeit annehmen". Hinter dieser Formulierung verbirgt sich, daß Arbeitslose keine sittenwidrigen Arbeitsverträge akzeptieren müssen. In bezug auf die Lohnhöhe bedeutet dies, daß die Löhne die Tariflöhne oder die ortsüblichen Löhne um bis zu einem Drittel oder gar 40% unterschreiten können. Weigert sich ein Arbeitsloser einen angebotenen Lohn in dieser Höhe zu akzeptieren, riskiert er eine Sperrzeit. Siehe dazu auch ein früheres Posting "Mindestlöhne für Arbeitslöhne".