Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Dezember 19, 2003

Freihaendige Vergabe.

Im Zusammenhang mit der Affäre um die Nähe von Ronald Berger zur SPD und der Vergabe von Aufträgen der Bundeswehr, liest man von "freihändiger Vergabe". Was bedeutet das? Siehe dazu das Rechtswörterbuch von ARD Ratgeber Recht und das Stichwort Auftragsvergabe im Verwaltungshandbuch der Universität Göttingen oder Vergaberecht von kommunaler-wettbewerb.de.

Kleiner Beamtenscherz am Rande: Warum spricht man von "freihändiger Vergabe"? Weil dabei eine Hand frei bleibt, um den Dank entgegenzunehmen. Weniger amüsant: Fast die Hälfte aller kommunalen Aufträge wird freihändig vergeben.

Für Gastronomen ist das öffentlich-rechtliche Beschaffungswesen und Vergaberecht in zweierlei Hinsicht interessant:
  • soweit man sich um öffentliche Aufträge bewirbt, etwa in Stadthallen oder beim Catering von Ganztagsschulen. Man sollte wissen, wie Kommunen, Schulen und staatliche Stellen beschaffen.
  • Man kann aber auch bei der eigenen Beschaffung das öffentlich-rechtliche Regelwerk modifiziert anwenden. Etwa bei Aufträgen bis zu 500 sich schlichtweg formlos bei mindestens drei Anbietern Preise ermitteln. Hingegen bei Aufträgen über 500 Euro eine vollständiges Vergabeverfahren durchführen: Verdingungsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) fertigstellen, Marktanalyse, Auswahl der Bewerber, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsevaluierung und Auftragserteilung. Bei Einmalbeschaffungen bezieht sich die Wertgrenze auf den einzelnen Auftrag. Bei Dauerlieferbeziehungen auf den Jahresbeschaffungswert. Man kann zur Abgrenzung beider Vorgehensweisen natürlich auch einen höheren Beschaffungswert ansetzen. In vielen gastronomischen Betrieben wird leider versäumt, Dauerlieferanten regelmäßig in Frage zu stellen und zu fordern. In der Industrie führt man zu diesem Zwecke Jahresgespräche, in denen Beschaffungskonditionen alljährlich neu verhandelt werden.