Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Freihaendige Vergabe. » | Geschaefte vor Ort. » | Praxisgebuehr nach Arbeitsunfall entfaellt. » | Coffee-World rund um die neuesten Kaffeetrends. » | Studenten der Akademie der Bildenden Künste Münche... » | Schueler der Deutschen Meisterschule für Mode Muen... » | Live-Berichterstattung von der HOGA in München. » | Vorbereitungen für HOGA München 2004 laufen auf Ho... » | Neuer Trendreport von argonauten360°: Erfolgsfakto... » | Blinder Eifer schadet nur. »


Freitag, Dezember 19, 2003

Tarifloehne sind fuer Langzeitarbeitslose obsolet.

Meines Erachtens macht die heute vom Bundestag beschlossene Regelung des Hartz IV-Gesetzes (der Bundesrat entscheidet in wenigen Minuten darüber), wonach Langzeitarbeitslosen jede Arbeit auch unter Tarif zumutbar ist, Nachverhandlungen der Tarifvertragsparteien im Gastgewerbe erforderlich. Den gastgewerblichen Unternehmen, die Mitglied im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband sind, erlauben es die geltenden Lohntarifverträge nicht, Arbeitsverträge mit Mitgliedern der Gewerkschaft Nahrungsmittel, Genuß und Gaststätten unter Tarif abzuschließen. Dieser offene Dissenz zwischen dem Willen des Gesetzgebers und den Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien sollte schleunigst beseitigt werden. Ansonsten erwächst den Unternehmen, die nicht Mitglied der DEHOGA sind, ein erheblicher Wettbewerbsvorteil. Siehe dazu auch ein früheres Posting "Mindestlöhne für Arbeitslöhne" vom 15. Dezember 2003.