Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Mai 06, 2004

Alcopop-Steuer.

Der Bundestag hat heute eine Sondersteuer auf Alcopops in Höhe von ca. 84 Cent je 0,275 l-Flasche beschlossen (abhängig vom Alkoholgehalt). Obendrauf kommt die Mehrwertsteuer in Höhe von 16%.

Ab wann diese Steuer in Kraft treten wird (falls der Bundesrat zustimmt, was nicht zu erwarten ist, oder der Bundestag eine Ablehnung durch den Bundesrat überstimmen sollte), ist aus einer Meldung der Tagesschau von heute: "Sondersteuer auf ''Alcopops'' beschlossen" nicht ersichtlich. Auch nach Inkrafttreten sind Flaschen, die bereits an den Handel oder die Gastronomie abgegeben worden sind, nicht betroffen. Deshalb kann es sich lohnen, zu bevorraten.

Wie man dieser Steuer begegnen kann, verrät ein früheres Posting "Steuer sparen mit Smirnoff Black Ice". Einem Teil der Ausweich-Strategien ist der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages bereits begegnet und hat die Steuer nicht nur für spirituosenhaltige Mixgetränke auf Basis von Limonade definiert, sondern auch auf der Basis von Wein. Aber die Phantasie der Getränkehersteller und Gastronomen ist größer als die von Tagegeldschnorrern.

Begründet wird diese Steuer damit, man wolle Kinder und Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen. Dabei ist der Verkauf von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche schlichtweg verboten ("In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ... weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden." § 4 Jugendschutzgesetz). Betroffen von dieser Steuer sind folglich nur erwachsene Konsumenten. Genausogut könnte man eine Sondersteuer auf Autos einführen, mit der schwachsinnigen Begründung, man wolle verhindern, daß Crash-Kids Autos zu Schrott fahren.