Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Juli 28, 2004

Alcopop-Sondersteuer.

Am 09. Juli hat der Deutsche Bundestag eine Strafsteuer auf Ready-To-Drink's verabschiedet (siehe dazu frühere Beiträge). Vielen Gastronomen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die bereits eingekaufte Ware im Nachhinein versteuert werden muss bzw. ob das Etikett dieser Ware weiterhin verkehrsfähig bleibt.
  • RTD's ohne Sondersteuer sind bis Ende Sepember 2004 verkehrsfähig und werden vermutlich auch bis Ende September 2004 lieferfähig sein.
  • Nach dem 01.Oktober 2004 ist jedoch auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage davon auszugehen, dass die derzeitigen Etiketten so nicht weiter verkehrsfähig bleiben. Sie werden dann gesetzmäßig nicht mehr eingekauft werden können und dürfen auch nicht mehr verkauft werden.

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