Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, August 05, 2004

Neulich in der Justiz.

Wenn Sie im Restaurant "Justiz" einkehren, wird für den Sitzplatz erstmal eine Grundgebühr fällig. Wenn Sie etwas bestellen, wird Ihnen eine allgemeine Verfahrensgebühr berechnet. Bleiben Sie länger als eine Stunde sitzen, kommt eine Termingebühr hinzu. Eine Erledigungsgebühr rundet ihren Gaststättenaufenthalt ab, bevor sie das Restaurant verlassen dürfen.

So unverschämt können Sie in ihrer Gaststätte nicht sein? Dann würden Ihnen Ihre Gäste die Fresse polieren? Stimmt. Sowas können sich nur Branchen erlauben, in der es eine Honorarordnung gibt (z.B. für Rechtsanwälte) und einen Zwang, den überteuerten Service zu nutzen (z.B. einen Anwaltszwang). (siehe dazu auch Law Blog).