Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, August 18, 2004

Sachbezugsverordnung für das Jahr 2005 beschlossen .

Das Bundeskabinett hat am 18. August 2004 die Änderung der Sachbezugsverordnung beschlossen.

Die Sachbezugsverordnung ist für Branchen wichtig, in denen Beschäftigten Sachbezüge in Form von freier Unterkunft und freier Verpflegung gewährt werden, zum Beispiel im Hotel- und Gaststättengewerbe. Diese Sachbezüge erhalten Beschäftigte als Teil ihres Arbeitsentgelts.

Mit der jetzt vorliegenden, sich jährlich wiederholenden Änderungsverordnung wird der Wert für das Jahr 2005 fortgeschrieben. Der neue Wert orientiert sich am tatsächlichen Verkehrswert und der in 2005 zu erwartenden Preissteigerung. In allen Bundesländern wird der Wert für Verpflegung um 2,55 Euro auf 200,30 Euro angehoben. Für die Unterkunft erhöht sich der Wert in den westlichen Ländern um 2,50 Euro auf 194,20 Euro und in den ostdeutschen Ländern um 4,00 Euro auf 178,00 Euro.

Die Sachbezugsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. (Quelle: Bundesregierung.de).