Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, September 22, 2004

Ein gesetzlicher Mindestlohn wird scheitern.

Laut einer Meldung der Deutschen Welle ("IG-Metall nun doch für Mindestlohn" vom 22. September 2004) spricht sich jetzt auch die IG Metall für einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Das "Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen" von 1952 solle so gefaßt werden, daß der unterste Tariflohn einer Branche zugleich zum gesetzlichen Mindestarbeitseinkommen erklärt werde.

Dies könnte meines Erachtens im Gastgewerbe dazu führen, daß gar keine Tarifverträge mehr abgeschlossen werden wie z.B. bereits in Thüringen. Siehe dazu "NGG kritisiert erneut THÜHOGA", in: Allgemeine Hotel- und Gaststättenzeitung vom 4. September 2004.

Zwar läßt sich möglicherweise rechtlich gewagt eine Nachbindungswirkung von abgelaufenene Tarifverträgen konstruieren, doch die Inflation entwertet die darin vereinbarten Nominallöhne sukzessive.

Zum Mindestlohn siehe auch unseren früheren Beitrag "NGG wiederholt Forderung nach Mindestlohn" vom 29. August 2004.