Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Coors investiert mehr ins Online-Marketing. » | Textvision - Aina Keller. » | Bierkonsum je Einwohner im Jahr 2003 bei 113,9 Lit... » | IKA/Olympiade der Koeche in Erfurt: Sponsoren zieh... » | Leaders Club Award 2004: Goldene Palme für brenner... » | Digitalfotos sofort drucken. » | Halbwegs einsichtig. » | Gastronomie erfolgreich konzipieren. » | Speisekarte als Buch. » | Lieblingshotels. »


Dienstag, November 09, 2004

Ab 2005: Pflicht zu elektronischen Meldungen bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.

Arbeitgeber und Unternehmer sind ab 2005 verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen sowie Lohnsteuer- und Umsatzsteuer(vor)anmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ab 2006 tritt die Verpflichtung hinzu, auch Sozialversicherungs- und Beitragsnachweise elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.

Die für die Übermittlung notwendigen Schnittstellen stellt die Finanzverwaltung mit der "Elektronischen Steuererklärung" ELSTER kostenlos zur Verfügung. Dort finden Sie auch Infos und die Formulare.

sv.net steht für "Sozialversicherung im Internet" und ist eine Anwendung zur Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den Annahmenstellen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Anwendung wird kostenlos zur Verfügung gestellt (d.h. auf CD-ROM zugesandt) und zwar einmal pro Arbeitgeber (jede weitere Bestellung einer sv.net Produktlizenz wird berechnet). Aber Vorsicht: Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit bei Updates abzukassieren.

Es stehen zwei Versionen zur Verfügung:
  • sv.net/classic ist eine Software zur Installation auf einem PC
  • sv.net/online ein Internetanwendung.
Übermittelt werden müssen:
  • Meldungen zur Sozialversicherungen (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen usw.),
  • Beitragsnachweise.
Details zu sv.net/online finden Sie z.B. auf der Website der Innungskrankenkasse, aber auch auf den Websites der Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft) und weiterer Krankenkassen.

Egal, bei welcher Kasse Sie Ihre Meldungen online erstellen, Sie können damit nicht nur die Meldungen an die jeweilige Kasse absetzen sondern auch die Meldungen an die anderen Kassen bzw. die Bundesknappschaft.

Bei den Untenehmen fällt, soweit sie ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung im Hause erledigen, ein Aufwand zur Installation der notwendigen Software, deren Updates, und zum Lernen der korrekten Bedienung dieser Software an. Profiteure sind allein die Finanzbehörden und Krankenkassen, die sich die manuelle Erfassung bzw. das Einscannen der Formulare sparen. Unfreundlicherweise ist sv.net/clasic kein Ersatz für klassische Abrechnungsprogramme (dann wäre dieses Programm auch für Arbeitgeber nützlich), da weder Entgelte noch Sozialversicherungsbeiträge und steuerliche Abzüge errechnet werden.

So ist es schon der blanke Zynismus, wenn Unternehmen sogar noch Gebühren für die Teilnahme an Schulungen zahlen sollen, die von Finanzbeamten durchgeführt werden. Ein Beispiel ist ein kostenpflichtiges Angebot in Hamburg.