Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, November 05, 2004

Der dritte Oktober bleibt ein Feiertag.

Der Bundeskanzler ist mit seinem unüberlegten Vorschlag, den Tag der Deutschen Einheit nicht mehr am 3. Oktober sondern am darauf folgenden Sonntag zu feiern, an einem Machtwort des Bundespräsidenten gescheitert (siehe dazu z.B. "Deutsche Regierung will Nationalfeiertag doch nicht streichen", in: "Der Standard" vom 5. November 2004).

Für das deutsche Gastgewerbe hätte der Wegfall eines gesetzlichen Feiertages gegensätzliche Effekte:
  • Der in Branchen-Manteltarifverträgen und im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall geregelte Anspruch auf Feiertagsentgeltfortzahlung würde entfallen, d.h. die Personalkosten würden sinken.
  • Gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, führen in vielen gastronomischen Betrieben zu mehr Umsatz, insbesondere in Ausflugslokalen. Anbieter von Übernachtungen profitieren insbesondere von solchen Feiertagen, die - besonders zusammen mit Brückentagen - zu Kurzurlauben anregen.
  • Caterer für Schulen, Betriebe und andere Zielgruppen, die nur an Arbeitstagen Leistungen in Anspruch nehmen, könnten beim Wegfall eines Feiertages, der auf einen Arbeitstag fällt, mehr Umsatz erzielen.
  • In Bars, Kneipen und Diskotheken ist am Abend vor einem Feiertag meist mehr los, weil die Gäste am folgenden Morgen ausschlafen können.