Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Dezember 23, 2004

Pfandpflicht fuer importierte Getraenkedosen.

In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichstshof ein Urteil zur Pfandpflicht in Deutschland gesprochen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandelsverband interpretiert dieses Urteil so, daß importierte Getränkedosen bis zur geplanten Einführung eiens Rücknahmesystems pfandfrei seien. Siehe dazu eine Presseerkärung "Zwangspfand: Import-Dosen sofort pfandfrei" des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels vom 16. Dezember 2004 und "Dosenpfand-Regelung verstößt gegen EU-Recht", in: Handelsblatt vom 19. Dezember 2004.

Für Gastronomen kann es aber ein teurer Spaß werden, sich diese Einschätzung zu eigen zu machen und importierte Einwegdosen und -flaschen zu verkaufen, ohne Pfand dafür zu verlangen. Denn die Deutsche Umwelthilfe führt zur Zeit Testkäufe auch in der Gastronomie durch und versucht, ihre Auffassung gerichtlich durchzusetzen, für solche Verpackungen müße Pfand verlangt werden, auch mit einstweiligen Anordungen. Die Deutsche Umwelthilfe hat dazu eine Handlungsanweisung für Testkäufe, mit denen Umweltschützer angeleitet werden sollen, Testkäufe durchzuführen, online gestellt. Siehe dazu auch "Landgericht Berlin entscheidet pro Pfandpflicht", in: Netzeitung vom 23. Dezember 2004.

Leider wird in diesem Artikel der Netzeitung vergessen zu erwähnen, daß der Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch ein Gericht in der Sache nichts aussagt, da sich das Gericht vor dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung inhaltlich nicht mit den Argumenten beider Parteien beschäftigt. Insoweit ist die Headline, das Landgericht Berlin habe pro Pfandpflicht erschienen, irreführend.

Zwar gibt es durchaus Chancen, letztlich vor Gericht Recht zu bekommen. Doch es stellt sich die Frage, ob man als Gastronom bereit ist, das finanzielle Risiko einer juristischen Auseinandersetzung einzugehen, und vor allem, ob man nicht Besseres zu tun hat.

Kommentare:
Herausgeber: Nds. Umweltministerium

Verpackungsverordnung
Pfandpflicht gilt auch für importierte Dosen und Flaschen

Pressemitteilung Nr. 137/2004HANNOVER. Entgegen der von Teilen des Handels vertretenen Auffassung muss auch für importierte Getränke aus dem Ausland ein Pfand erhoben werden, stellte das Niedersächsische Umweltministerium heute (Mittwoch) gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden (Städte und Landkreise) klar. Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, wenn sie in Deutschland in Dosen oder Einwegflaschen(Kunststoff oder Glas) in Verkehr gebracht werden, unterliegen der allgemeinen Pfandpflicht der Verpackungsverordnung. Die Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes vom 14. Dezember 2004 hätten das deutsche Recht nicht außer Kraft gesetzt, sondern grundsätzlich bestätigt, informierte das Umweltministerium.
Gegen Verstöße könnten - so wie bisher - Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, fügte die Sprecherin des Umweltministeriums hinzu. Außerdem könnten die zuständigen Behörden den Verkauf ohne Pfand untersagen.
 
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