Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Alles bio oder was? » | Sternschnuppen. » | Rosenmontag. » | Gutscheine in der Diskussion. » | Nicht aufgepasst. » | Brathaehnchen-USP. » | Molipo. » | Folgen des Rauchverbots in Italien. » | Wenn der Koch ein Tintenstrahldrucker ist. » | User von Websites gastronomischer Betriebe. »


Montag, Februar 07, 2005

Hygiene bei Buffets.

Der Shopblogger hat ein Brunch-Buffet in einer Hamburger Gaststätte besucht und fragt sich, wie weit derartige Buffets eigentlich lebensmittelrechlich unbedenklich sind. "Die Brötchen, die wir hier bei uns in Selbstbedienung in offenen Kunststoffbehältern verkaufen, fand der Mitarbeiter vom Veterinäramt bedenklich, wenngleich das keinerlei Konsequenzen hatte. Brot und Brötchen werden inzwischen in vielen Geschäfte aufgebacken und 'lose' verkauft." ("Offenes Buffet").

Diesbezügliche Hygienevorschriften finden sich in der Anlage zur Lebensmittelhygiene-Verordnung und zwar in Kapitel 5:
"Zum Schutz vor nachteiliger Beeinflussung dürfen leichtverderbliche Lebensmittel im Wege der Selbstbedienung nur umhüllt oder abgepackt an den Verbraucher abgegeben werden. Dies gilt nicht für Lebensmittel, die in Schank- und Speisewirtschaften, in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und in Eßbereichen in Ladengeschäften ohne Sitzgelegenheit zum unmittelbaren Verzehr abgegeben werden sowie für Konsummilch und Salate aus Salattheken im Einzelhandel, sofern durch Beaufsichtigung oder Schutzvorrichtungen sichergestellt ist, daß die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflußt werden können."
Als Schutzvorrichtung wird man insbesondere Blenden oder Deckel vorsehen, die einen Spuckschutz bieten, also daß Gäste mit "feuchter Aussprache" nicht auf die Lebensmittel spucken können. Inbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten werden in der Regel den Ständen Vorrichtungen zum Spuckschutz vorgeschrieben. Siehe z.B. ein Merkblatt für Einzelbewillingen F (Festwirtschaften)" (PDF) des Kantons Bern in der Schweiz.

Mehr über "Vermeidbare Fehler bei Brunchs".