Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Februar 26, 2005

Veraltete Speisekarten im Internet.

Wenn ich meinen Zug nicht verpasse, werde ich ihm in knapp sieben Stunden im Restaurant "Aqua" im Ritz-Carlton in Wolfsburg die Hand schütteln, wo wir uns beim Blog trifft Gastro 2005, das er initiiert und organisiert hat, treffen. Thorsten Sommer verweist gestern abend in seinem Speisekarten-Blog auf einen "Kommentar: Strafe für veralterte Homepages" in Computerwelt.at, wonach ein Gastronom in Neuseeland verklagt worden ist wegen unlauterem Wettbewerb, weil er seine im Internet veröffentliche Speisekarte nicht aktualisiert hat und seine wirklichen Preise mittlerweile erheblich höher sind: "Verurteilung wegen veralteter Online-Speisekarte".

In Deutschland wäre möglicherweise - ich bin kein Jurist - denkbar: Aber so richtig überzeugt mich das alles nicht.

Kommentare:
naja, in d geht das nicht da die speisekarte vor der tuer - und damit auch die karte im internet / nur die aufforderung zur abgabe eine angebotes ist. der gast gibt ja ein angebot ab das ich als gastronom annehmen kann oder nicht. es koennen ja auch mal sachen aus gesagt sein, auf diese sachen muss ich allerdings dem gast bei der abgabe des angebotes sagen, denn mit der bestellung wird aus dem unverbindlichen angebot an die allgemeinheit eine verbindliche bestellung eines einzelnen / dises ist rechtlich bindend. der kauf - hier bewirtungsvertrag ist geschlossen, mit allen rechten und pflichten.

joachim casper - der herrenkrug, braunschweig
 
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