Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, April 06, 2005

Wahlpruefstein: Beschaeftigung von Saisonarbeitnehmern ausweiten.

Die Beschäftigungsmöglichkeiten von Saisonarbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten müssen von drei Monaten auf neun Monate heraufgesetzt werden. Der Einsatz von Saisonarbeitnehmern in den Betrieben sollte ganzjährig zulässig sein.