Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, Juni 27, 2005

Kein Anspruch auf Teilzeitarbeit bei hohen Kosten fuer eine Ersatzkraft.

Das Teilzeitarbeitsgesetz ist eine der schwachsinnigen Reformen der rot-grünen Bundesregierung, die Frau Bundeskanzlerin alsbald auf den Müllhaufen werfen sollte. Siehe dazu: "Teilzeitarbeit-Gesetz und die Auswirkungen auf die Gastronomie".

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - wenigstens zugestanden, daß unverhältnismäßige zusätzliche Kosten durch Einarbeitung und laufende Schulungen einer Ersatzkraft als betriebliche Gründe anerkannt werden, die einer Gewährung von Teilzeitarbeit entgegen stehen können. Siehe: "Verringerung der Wochenarbeitszeit - unverhältnismäßige Kosten", in: Existenzgruender.de vom 27. Juni 2005.

Wie man als Gesetzgeber überhaupt auf die Idee kommen kann, einer Vertragspartei zu erlauben, einseitig ohne Änderungskündigung die Konditionen zu ändern, verstehe wer will.