Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Juni 11, 2005

Waffengleichheit im Haeuserkampf.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Michael Sommer hat für den Fall von Reformen des kollektiven Tarifvertragsrechts einen "Häuserkampf" angekündigt (siehe z.B. "Wahlkampf: Gewerkschaften in der Zwickmühle", in: T-Online vom 8. Juni 2005).

Hilfreich zur Gefahrenabwehr könnte eine Änderung von § 40 des Betriebsverfassungsgesetzes in Absatz 1, sein. Diese Regelung, wonach die durch die Tätigkeit des Betriebsrates entstehenden Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat, sollte man dahingehend ändern, daß die Arbeitnehmer für die Kosten ihrer Interessenvertretung selbst sorgen. Die gewählten Betriebsräte könnten die von ihnen verursachten Kosten durch eine Umlage auf die Beschäftigten einzutreiben versuchen. Dies würde auch die Unsitte austreiben, auf Teufelkommraus Kosten zu produzieren. Zurzeit ist es ja so, daß selbst die Kosten eines Rechtsstreits, den ein Betriebsrat gegen den eigenen Arbeitgeber anzettelt und verloren wird, vom Arbeitgeber zu tragen sind, sodaß er immer - bezogen auf die Gerichtskosten - der Dumme ist. Zudem würde es der Unsitte begegnen, daß Betriebsräte sich auf Kosten ihres Unternehmens bei gewerkschaftsnahen Schulungsunternehmen mit weit überhöhten Gebühren darin fortbilden, wie sie ihren Unternehmen am besten Steine in den Weg legen.

Kommentare:
Die armen Unternehmer, aber besser wäre es, wenn jeder Mitarbeiter einmal die Woche zum Chef geht, sich alles erklären lässt.
 
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