Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Chat Noir. » | Aldi tritt der GEZ in den Hintern. » | Reservierungsausfälle. » | Phlilippinische Speisen und Getraenke. » | Kneipentouren. » | Andrea Nahles: Gegen Boykott auslaendischer Waren.... » | Google Froogle Alerts. » | Prokapitalistisch. » | Wie man in die Google News kommt. » | Rauchverbot in Grossbritannien: Nur ein Drittel de... »


Montag, August 22, 2005

Angie.

Unzureichende Kenntnisse des deutschen Urheberrechts bzw. der Regelung der musikalischen Aufführungsrechte muß man einer Sprecherin der Rolling Stones ankreiden. Laut einer Meldung des Spiegels vom 22. August 2005 ("Stones wütend über 'Angie'") habe sie gesagt, die Rolling Stones seien überrascht, daß die CDU nicht um Erlaubnis gefragt habe, ob sie den Song "Angie" bei Wahlkampfauftritten spielen dürfe.

In Deutschland werden die Rechte zur Aufführung von Musik in der Öffentlichkeit von der GEMA pauschal vergeben, um zu vermeiden, daß man jeden Künstler bzw. Rechteinhaber einzeln fragen muß. Es wäre ein unmögliches Unterfangen, jeden Künstler einzeln um Erlaubnis bitten zu müssen, etwa wenn man in der Gastronomie den ganzen Tag über Musik abspielt.

Kommentare:
>Ein CDU-Sprecher hatte die Vorwürfe der Stones-Sprecherin schon zuvor zurückgewiesen. Die Partei habe die Nutzung des Songs bei der GEMA geklärt. Dieser Darstellung hatte die GEMA jedoch widersprochen. Man habe die CDU darauf hingewiesen, dass der "Rechte-Inhaber persönlich für eine Freigabe angesprochen werden muss", sagte eine Sprecherin der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag). Es gebe nur einen Pauschalvertrag zwischen GEMA und CDU für Musiknutzungen bei Wahlveranstaltungen. Das Abspielen des "Angie"-Lieds falle jedoch auf jeden Fall unter die Persönlichkeitsrechte.>


Da weiß die eine Seite der GEMA wohl nicht, wie die rechtliche Situation ist, oder????
 
Es kommt wohl darauf an, ob der Song als Hintergrundmusik abgespielt worden ist oder nicht.

Zweifelsfrei wuerde man das Einverstaendnis der Urheber brauchen, wenn man den Song veraendert abspielen wuerde. Ich habe keine Veranstaltung besucht, auf der dieser Song abgespielt worden ist, habe aber den Pressemeldungen nichts entnehmen koennen, was dagegen spricht, dass das Original genutzt worden ist.

Es waere wohl auch unlauter, den Eindruck zu erwecken, die Stones haetten das Lied zu Ehren von Angela Merkel gespielt. Aber jedermann weiss, dass dieser Song zu einer Zeit geschrieben worden ist, als Angela Merkel noch nicht als Politikerin bekannt gewesen ist.

Ob die CDU gut beraten ist, nur wegen der zufaelligen Gleichheit des (abgekürzten) Namens ihrer Spitzenkandidatin mit dem Titel eines Songsm ausgerechnet die Musik einer Band abzuspielen, die Drogen und Häuserkampf thematisiert hat (um vorsichtig zu formulieren), steht auf einem anderen Blatt.
 
Kommentar veröffentlichen