Gastgewerbe Gedankensplitter


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Sonntag, Oktober 23, 2005

Gutscheine im Insolvenzverfahren.

Vor drei Jahren haben wir redaktionell über das Konzept "Nutelleria" mit einer ersten Filiale in Frankfurt am Main berichtet. Heute wurde bei uns nachgefragt, wo man Gutscheine dieses Betriebs einlösen könne, da die Frankfurter Filiale nicht mehr existiere.

Ich habe mal nachrecherchiert. Angeblich läuft seit dem 18. April 2005 ein Insolvenzverfahren gegen die Betreibergesellschaft Gustitalia Deutschland GmbH. Insolvenzverwalter sei der Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Ludwig Westrick in Bonn. Siehe dazu eine Übersicht des RWS-Verlags.

Ob man in einem Insolvenzverfahren Ansprüche aus Gutscheine geltend machen kann, weiß ich nicht. Vermutlich hat man einen Anspruch auf Barauszahlung bei solchen Gutscheinen, die man gekauft hat, nicht aber bei kostenlos erhaltenen Gutscheinen für Warenproben usw. Ob man, falls man einen Anspruch hat, auch Geld sieht, steht auf einem anderen Blatt.