Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Oktober 26, 2005

Merkel-Muentefering-Steuer.

Angesichts der zu erwartenden Anhebung der Mehrwertsteuer auf 18, 19 oder gar 20 Prozentpunkte, überlege ich mir, ob die Gastronomie nicht darauf verzichten sollte, diese Mehrwertsteuererhöhung explizit in die Preise einzukalkulieren. Stattdessen könnte man bei jedem Kassiervorgang einen zwei-, drei- oder vierprozentigen Aufschlag verlangen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die große Koalition. Zudem händigen wir eine Liste mit den Telefonnummern der für den Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten aus, um den Unmut der Gäste dorthin zu lenken, wo es weh tut. Damit würde die Verantwortung für die Preissteigerung klar gestellt. Sonst baden es mal wieder die Gastronomen aus, wenn der Staat als Beutelschneider die Steuern erhöht.

Kommentare:
da steht wohl die preisverordnung dagegen.
 
Stimmt. In Paragraph 7 Absatz 5 Preisangebenverordnung steht:

"Die in den Preisverzeichnissen aufgeführten Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge einschließen."
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/

Aber laut Paragraph 10 der Preisangabenverordnung ist in der Liste der Verstoesse gegen die Preisangabenverordnung speziell dieser Absatz nicht enthalten.
 
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