Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, Oktober 25, 2005

Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren zum Mutterschaftsgeld auch fuer groessere Betriebe.

Der bürokratische Aufwand steigt immer mehr. Ab 2006 sollen nach einem aktuellen Gesetzentwurf an Stelle des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) ab 2006 ein Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) treten. Darin ist festgelegt, dass künftig alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten - zur Teilnahme am Umlageverfahren zum Mutterschaftsgeld verpflichtet werden sollen. Siehe dazu Barmer Briefe Nr. 3/2005: "Geänderte Lohnfortzahlungsversicherung".

Davon sind - Schilda läßt grüßen - auch solche Betriebe betroffen. die überhaupt keine weiblichen Mitarbeiter beschäftigten.