Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, November 30, 2005

Allergene Zutaten.

Die Gastronomie ist zwar ausgenommen von der seit dem 25. November 2005 gesetzlich vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung, aber darüber Bescheid wissen sollte man doch. Und man darf seine Gäste natürlich über allergene Zutaten informieren, auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Seit diesem Stichtag müssen allergene Zutaten aufs Etikett - auch wenn sie nur in kleinsten Mengen vorkommen. Ausgenommen ist neben der Gastronomie auch unverpackte Ware (z.B. Wursttheken, Wochenmärkte). Vor dem Stichtag hergestellte Lebensmittel dürfen zeitlich unbegrenzt abverkauft werden. Mehr darüber auf der Website www.was-wir-essen.de in der Rubrik "Ernährungsinfos" (via Newsletter des aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.).