Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Januar 25, 2006

Berufsgenossenschafts-Beitragsrechner.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten hat einen Beiragsrechner online gestellt, mit dem sich ein Teil der Zahllast berechnen läßt, der sogenannte Eigenumlagebeitrag. Die tatsächliche Zahllast verringert sich um eventuelle Beitragsnachlasse, die Unternehmen gewährt werden, die wenig Unfallkosten verursacht haben. Außerdem werden nicht berechnet:
  • die Insolvenzgeldumlage, die an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet wird, die damit von einer Insolvenz betroffenen Unternehmen Gelder auszahlt, um Arbeitnehmern bis zu drei geschuldeten Monatslöhne zu zahlen, und
  • die Ausgleichsumlage, die an Berufsgenossenschaften mit höheren Risiken eines Arbeitsunfalls weitergeleitet wird. Mit dieser Umlage wird das Gastgewerbe gezwungen, höhere Risiken z.B. des Baugewerbes mit zu tragen (gelinde gesagt eine Unverschämtheit!)
  • evtl.Beiträge für freiwillige Höherversicherungen.
Für gastgewerbliche Business-Pläne usw. genügt es meist den Aufwand für die Berufsgenossenschaft mit ca. 2% der Bruttolohnsumme grob zu schätzen.