Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, Januar 23, 2006

Betriebsraeume - intensiv genutzt fuer Partyservice.

Die Stadt Frankfurt am Main hat dem Gastronomen Klaus-Peter Kofler einen Imbiss im Frankfurter Zoo gekündigt. Der hat dagegegen geklagt und gewonnen, aber die Sache ist noch nicht ausgefochten: "Imbiss macht den Zoo nicht froh", in: Wiesbadener Kurier vom 21. Januar 2006.

Amüsiert hat mich der angebliche Vorwurf der Stadt, der Pächter nutze die günstig gemietete Großküche im Zoo angeblich fast ausschließlich für seine Partyservice-Speisenproduktion. In unserer Mailing-Liste Gastro-Einsteiger empfehle ich Existenzgründern, die Catering und Partyservice planen, sich pachtgünstige Objekte oder Betriebsräume Dritter zu suchen, die zur Lebensmittelverarbeitung zugelassen sind und diese dafür anzupachten oder unter zu pachten. In Oberfranken hat einmal ein Caterer eine Gaststätte angepachtet und sie - zum Ärger der Brauerei, die darin Bier vertreiben wollte - gar nicht erst eröffnet, sondern ausschliesslich als Küche und Lager genutzt. Clevere Brauereien als Verpächter schreiben deshalb in den Pachtverträgen Mindestöffnungszeiten vor oder vereinbaren Mindestabnahmemengen oder das Recht auf Kündigung, wenn vereinbarte Abnahmemengen unterschritten werden.