Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Januar 21, 2006

Pauschale Beitraege fuer Mini-Jobs sollen um 5 Prozentpunkte steigen.

Laut einer Meldung der "Märkischen Allgemeinen" vom 20. Januar 2006 beabsichtigt die Bundesregierung die pauschalen Beiträge für Mini-Jobs von 25 auf 30 Prozent zu erhöhen: "Minijobs werden teurer".

Der Zeitpunkt, ab dem diese Änderung in Kraft treten soll, wurde nicht genannt, genauso wenig wie die Auftteilung auf die verschiedenen pauschalen Beitragssätze. Zur Zeit werden fällig:
  • 12 Prozent pauschaler Rentenversicherungsbeitrag
  • 11 Prozent pauschaler Krankenversicherungsbeitrag (nur für gesetzlich Krankenversicherte)
  • 2 Prozent pauschale Lohnsteuer (nur falls nicht über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband erwartet, wenn dieser Plan umgesetzt werden würde, eine Zunahme der Schwarzarbeit: "Kritik an höheren Minijob-Pauschalen", in: Allgemeine Hotel- und Gaststättenzeitung vom 20. Januar 2006.

Rechnerisch müßte die Lohnsumme für Mini-Jobs um 17% sinken, um eine gleich bleibende Beitragszahlung zu erreichen.

In Frage kommt auch eine Erhöhung des Monatslohns, etwa durch eine Erhöhung der Stundenzahl, auf knapp über 400 Euro pro Monat, also in die sogenannte Gleitzone. Die Abgaben hängen in der Gleitzone nicht nur von der Höhe des Lohns sondern auch von dem Beitragssatz der gewählten gesetzlichen Krankenversicherung und von der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers. Die konkreten Abgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen haben, können Sie berechnen etwa mit dem Gleitzonenrechner der DAK oder entsprechenden Tools anderer Krankenkassen.