Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Januar 12, 2006

So funktioniert die Online-Datenuebermittlung in der Sozialversicherung.

Wir haben Sie ja frühzeitig Ende 2004 darüber informiert, daß ab 2006 Sozialversicherungs- und Beitragsnachweise elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln sind.

Robert Chromow hat sich jetzt die beiden Wege, Daten zu übermitteln en détail angeschaut: So funktioniert die Online-Datenübermittlung in der Sozialversicherung", in: Akademie.de vom 12. Januar 2006. Mit seinen Erläuterungen sollte es Ihnen gelingen, die Daten zu übermitteln, ohne zu verzweifeln.

Nicht damit auseinandersetzen müssen sich Gastronomen, die
  • ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung extern, z.B. von einem Steuerberater erledigen lassen.
  • eine Software für die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung einsetzen, welche die Datenübermittlung an die Krankenkassen implementiert hat. Es gibt alternativ auch ASP-Lösungen wie von Lohn direkt, bei denen die Software auf einem externen Server läuft und Sie Ihre Daten online eingeben.
  • Wer die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung selbst manuell erledigt und über keinen PC verfügt oder keine Lust hat, Daten online zu übermitteln, kann die Daten auch an PCs, welche die Krankenkasse in ihren Filialen zur Verfügung stellen sollen, eingeben. Noch einfacher wäre es natürlich, man könnte die Daten wie bisher auf Papier dorthin senden, damit dort irgendein Sesselfurzer die Daten erfaßt.